Der übliche Maßstab für eine Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist unabhängig von Geschlecht oder Herkunft. Bevor Sie jedoch als Feuerwehrmann/-frau mit dem Feuerwehrauto ausrücken dürfen, ist eine intensive Feuerwehr-Grundausbildung notwendig. Diese umfasst 80 Stunden Theorie und Praxis und endet mit einer Prüfung.
Danach leisten Sie Einsatz- und Übungsdienst in der Ihrem Wohnort nächstgelegenen Freiwilligen Feuerwehr. Art und Umfang hängt von der technischen Ausstattung der jeweiligen Wehr ab. Die Teilnahme an diesen Diensten ist Pflicht. (Natürlich nicht während Ihrer normalen Urlaubszeit). Hierfür erhalten Sie von uns unentgeltlich eine persönliche Schutzbekleidung im Wert von ca. 1000 Euro. Für Einsätze während der normalen Arbeitszeit kann Sie Ihr Arbeitgeber von der Arbeit freistellen. Er kann aber von der Stadt Nürnberg hierfür Lohnersatz in Anspruch nehmen.
Bei Bewerbern für den aktiven Dienst muss sich der melderechtliche Wohnsitz im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich bzw. erweiterten Ausrückebereich der Freiwilligen Feuerwehr befinden und es muss bei anerkannten Flüchtlingen oder Asylberechtigten eine Bleibeperspektive von mindestens fünf Jahren bestehen.
Um im Einsatz eingesetzt werden zu können, sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache unausweichlich. Es ist elementar wichtig, dass einerseits Gefahrenhinweise, Anweisungen und Befehle verstanden werden und andererseits Meldungen verständlich abgesetzt werden können. Außerdem muss ausreichende Ortskenntnis im Ausrückbereich vorhanden und eine schnelle Alarmierbarkeit gewährleistet sein.
Jeder Bewerber muss körperlich und geistig geeignet sein sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Wir behalten uns vor, ein polizeiliches Führungszeugnis vor der Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr einzufordern.
Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr setzt ein gehöriges Maß an Idealismus voraus. Es gibt kein Geld dafür. Unser Dienst ist ehrenamtlich und kann schon mal gefährlich sein.
Mit Ihrer Anfrage stellen Sie einen Antrag auf die aktive Mitarbeit in der gemeindlichen Feuerwehr der Stadt Nürnberg. Ein Rechtsanspruch ergibt sich daraus nicht!
Die Mitgliedschaft in einem Feuerwehrverein ist dafür nicht Voraussetzung.